Vertragsrecht:
Millionenschaden für Eigentümer eines Wassergrundstückes durch die von der Kanzlei Helge & Petersen und Collegen erstellten Vorverträge zu umfangreichen Kauf- und Kooperationsverträgen abgewendet.
Nutzung für Seeschiffe und Maritime Wirtschaft durch richtiges und konsequentes Vertragsrecht gesichert. Widerspruchsschreiben der Kanzlei voraussichtlich zu 100% erfolgreich.
Verträge zu Lasten der Maritimen Wirtschaft für Seeschiffe mit dem WSA des Bundes konnten verhindert werden.
Es zeigt sich, dass es sich oft lohnt, komplexe Vertragsverhandlungen, Grenzziehungen und Notartermine exakt anwaltlich begleiten zu lassen.
So können alle Firmen und Menschen, welche das Gelände nutzen und lieben, wieder aufatmen. Es herrscht wieder Rechtssicherheit und damit geht es weiter mit der Entwicklung ohne Störungen.
Zwischen den Feiertagen im Jahr 2023 wurde der Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, an der der Inhaber der Kanzlei beteiligt ist, ein Bescheid einer Bundesbehörde bekannt gegeben. Dieser legte fest, dass auf Sicht umfangreiche Wasserflächen vor den Wassergrundstücken und an einer Seebrücke in Zukunft unbefristet für den Bau eines Privatyachthafens eines Nachbargrundstückes genutzt werden können. Es handelte sich um eine Art Vorbescheid, der sich zunächst nur mit der Nutzung von Bauten am und im Wasser befasste.
Ein Nachbar schien mit seiner knapp 60 Meter langen Wasserkante wohl unzufrieden. Im Folgenden erwarb er – vermeintlich – von einer Tochtergesellschaft von German Naval Yards, deren Geschäftsführer Herr Rino Brugge ist, mit seiner Unterschrift zwei Wasserbauten in Form einer Kranbrücke sowie Teilen einer Helling. Helge Petersen meinte dazu, hier wurde wohl das Vorgehen der Chinesen bei Atollen oder Felsen im Chinesischen Meer als Vorbild genommen. Denn aufgrund des – vermeintlichen – Kaufs gestand das WSA vor den Grundstücken der Mandantschaft die umfangreiche Nutzung zu. Die Grundstücke waren somit in der Theorie keine Wassergrundstücke mehr. So hatte der Nachbar seine Wasserkante in etwa verdoppelt auf 110 Meter und stellte sich dadurch einen 60 Meter breiten Hafen vor. So jedenfalls reichte er eine Zeichnung beim WSA ein, welche die Flächen vor den Grundstücken der Mandantschaft auch mit seinem privaten Namen, nicht dem seiner Werft, bezeichnete.
Auf den ersten Blick ein genialer Schachzug. Man erkennt daran, wie gefährlich es ist, wenn man bei komplexen Kaufverträgen nicht alle Eckpunkte bedenkt.
Dieser „Deal“ soll der Kanzlei oder der Mandantschaft angekündigt worden sein. Dafür kam die Entscheidung des Bundes aber recht überraschend. Es waren durch die Unterschrift des Rino Brugge und den Antrag der Nachbarschaft Fakten durch zwei Bescheide des WSA geschaffen worden. Sie wären Grundlage für weitere Anträge und in letzter Konsequenz den Kauf dieser Wasserfläche gewesen.
Was wären die Folgen gewesen?
Die maritime Wirtschaft für berufliche Seeschiffe hätte die wichtige Seebrücke über weite Teile nicht mehr nutzen können. Die fast 8.000m² große Helling hätte nie mehr für Schiffe genutzt werden können und die Kranbrücke, die Teil einer umfangreichen Kranbahn für Krane bis zu 60 Tonnen ist, wäre auch nicht mehr ohne Genehmigung nutzbar gewesen. Damit wäre der maritimen Wirtschaft für berufliche Seeschiffe ein enormer Schaden entstanden. Helge Petersen hatte versprochen, das Gelände dieser anzubieten. Und durch die erste Neuansiedlung von maritimen Playern wurde dieses Versprechen eingehalten.
Der Hafen für wohl Luxus-Privatyachten und wohl auch die eigene Privatyacht des Nachbarn wäre vergleichbar gewesen mit einer weißen Villa für Wohnzwecke in einem Industriegebiet. Das Industriegebiet würde sich sehr einschränken müssen und könnte nicht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze florieren. Schon jetzt ist zu merken, dass nicht nur die neuen Unternehmen Arbeit schaffen, sondern auch die örtlichen Werften Aufträge ausführen. Es wäre also aus Sicht von Helge Petersen, der die Projekte für die Gebäudeentwicklung auf dem Gelände leitet, eine Katastrophe gewesen.
Zu den Kaufverträgen gab es auch Vorverträge und Kooperationsverträge. Sie hatten den Sinn und Zweck, dass alle Beteiligten die Dinge fördern, aber nicht blockieren. Nach Ansicht von Helge Petersen hat der Nachbar nun auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.750.000 Euro verwirkt, weil der aus Sicht von Helge Petersen hinter dem Rücken bei dem WSA beantragte Hafen den Standort gefährdet hätte.
Wie uneinsichtig der Nachbar ist, zeigt sodann das Schreiben seiner Anwälte, welche nun ihrerseits eine Vertragsstrafe über 3 Mio Euro einfordern, weil man den Hafenbau von vornherein nicht gefördert habe. Dabei hatte der Nachbar kurz vor dem Kauf einen Plan an den Notar gesendet, der das Anlegen von zwei Yachten nur vor seiner Kaikante ermöglicht hätte. Gegen diese ist nichts einzuwenden. Während Helge Petersen sich wenig Sorgen über die vom Nachbarn geforderte Vertragsstrafe macht, sieht er hingegen die 1,75 Mio Euro gegen den Nachbarn als sicher an.
So hat der Nachbar außer viel Ärger und Kosten nichts erreichen können.
Wichtig ist es, alle Verträge und Besprechungen entsprechend zu dokumentieren. Denn es scheint so zu sein, dass der Nachbar auf der Boot Düsseldorf mit Großhändlern und anderen Personen darüber gesprochen hat, dass diese ganze Sache mit dem Kauf seines Grundstückes aus seiner Sicht nicht „gerecht“ gelaufen sei. Wir können diese Aussage nicht exakt definieren, vielleicht ist sie so auch gar nicht getätigt worden. Sollte es aber so sein, so zeigen die Unterlagen wie hier verlinkt ein eindeutiges Bild über das Verhalten des Herrn Rino Brugge und des Nachbarn.
Zum Rechtlichen
Es ist also aus Sicht der Vertragsrechtes von enormer Wichtigkeit, dass sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse des Anwaltes in Projekte einfließen. Denn nur sichere Verträge, die wie hier im Angriffsfall halten, vermeiden rechtliche oder wirtschaftliche Schieflagen. Und selbst ungeachtet dieser Verträge wurde auf umfangreiche Aufforderungsschreiben die Rechtsposition der Kanzlei Helge Petersen & Collegen abgelehnt. Erst umfangreiche Widerspruchsbegründungen, welche die Verträge und vor allem auch die sachenrechtlichen Aspekte gegenüber der Bundesbehörde abbildeten, bewegten beide Parteien zur Aufgabe ihrer Rechtsposition.
Vertragsrecht
In der vertragsrechtlichen Argumentation geht es darum, den Willen der Vertragsparteien zu dokumentieren und vor allem die vorvertraglichen umfassenden Gespräche und die Dokumente, welche zum Vertragsschluss führten, auszulegen und einzuordnen. Der Anwalt muss dazu umfangreiche Systeme anlegen und eine Taktik verfolgen. Denn in Summe handelt es sich um mehrere tausend Seiten Dokumente und einige hundert Seiten Vertrags- und Vertragsentwurfstexte.
Aber auch das Sachenrecht muss mit bedacht werden. So geht es in dem Streit auch darum, die Regeln über Zubehör und feste Bestandteile eines Grundstückes richtig einzuordnen.
Vorliegend ist argumentiert worden, dass die Vertragsparteien beim Verkauf der Grundstücke zwingend auch diejenigen Bauten, welche sich nicht auf dem Grundstück selbst, sondern auf dem Ostseegrund der Bundesrepublik Deutschland befinden, dennoch wesentliche Bestandteile der Grundstücke an Land sind. Hier war ein wesentliches Argument, dass diese Teile nicht fest verbunden sind, weil es sich um Erweiterungsbauten der Kranbahn und Helling handeln würde. Auf den ersten Blick ein Gedanke wert, aber offenkundig falsch, denn der Gesetzgeber sieht diese Dinge aus der Perspektive der wirtschaftlichen Einheit. Zusätzlich hatten bei den Vertragsverhandlungen alle Pläne auch der Erweiterungen vorgelegen und damit wurden diese Bauten mit angeboten.
Auch hatten die befragten möglichen Zeugen auf Seiten der Mandantschaft ausgesagt, dass ständig von Herrn Rino Brugge ausgesagt wurde, dass es German Naval Yards als Eigentümerin der „Lindenau Werft“ darum ginge, sich von allem zu trennen.
Somit umfasst die Vertragsauslegung also auch dies. Helge Petersen meint, dass ein ehrlicher Kaufmann nicht im Ernst sogar schriftlich gegenüber einer Bundesbehörde darlegen könne, dass „vergessen“ worden sei, eine Brücke und Hellingbauten unter Wasser zu verkaufen. Für Helge Petersen stellt sich die Frage, wie German Naval Yards oder Herr Brugge mit deren Kunden umgehen mögen. Helge Petersen ist jedenfalls der Meinung, dass Geschäfte mit German Naval Yards unter der Führung von Rino Brugge und mit seinem Justiziar nicht mehr zu machen sind, man weiß schlicht nicht, ob man sich auf den Handschlag verlassen kann.
Helge Petersen meint außerdem, dass hier auch noch die Prüfung von gestellten Rechnungen über Versicherungen aussteht. Denn hier liegt eine Mail vor, dass diese Versicherungen so hohe Eigenbeteiligungen in sich trugen, dass eine Versicherung nicht sinnhaft war. Ein weiteres vertragsrechtliches Thema.
Aus Sicht von Helge Petersen handelt es sich bei dem Nachbarn um einen sehr wohlhabenden Geschäftsmann, der sich möglicherweise gedacht hat, dass er mit seinem Geld gegen alle anderen Nachbarn handeln könne – Hauptsache er hat alles, was er sich vorstellt. Positiv ist, dass sich alle Beteiligten durch diesen Vorgang sicher sein können, dass ein rechtssicheres Umfeld geschaffen ist und die, die sich das anders zum scheinbar eigenen Vorteil vorstellen, keine Chance haben.
Für Helge Petersen sind die maritime Wirtschaft, die Allgemeinnützigkeit sowie die Förderung des Ganzen von besonderer Wichtigkeit. Und das meint er auch nach dem Kauf der Geländeflächen gezeigt zu haben. Weil er das Gefühl hat, dass über das oben beschriebene Thema auch anderes erzählt wird, hält er es für wichtig, aus anwaltlicher Sicht darzustellen, dass umfangreiche Projekte nur mit festen rechtlichen Regeln möglich sind, damit einzelne nicht aus den von ihnen selber anerkannten Abmachungen ausscheren.
Nur so können investitionssicher Projekte extrem erfolgreich sein – am Ende am erfolgreichsten für die Nutzer des ehrwürdigen Geländes
Nun ist wieder Ruhe eingekehrt und jeder kennt seine Grenzen.
Ein Beitrag aus dem
Lindenau Gewerbe-Park in Kiel
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