LINDENAU MARITIM PARK UND DIE FRAGE DES NEUEN HAFENS FÜR YACHTEN UND DIE SCHERNIKAU WERFT(SWG)
im Vordergrund steht die Maritime Wirtschaft am Nord-Ostsee-Kanal
Es ist ein großer Yachthafen vor dem Gelände der Lindenau Werft geplant
Ursprünglich wollten alle Werften auf dem Gelände eng zusammenarbeiten und dieser Hafen würde nur Gewinner bringen. Sogar ein gemeinsames Travel Lift war gemeinsamer Gedanke. Jetzt wird vom Maritim Park ein noch größerer Hafen am Westgelände geplant, der allen ansässigen Werften Platz bietet.
Der Maritim Park hält an seinen Ursprungsplanungen für den Hafenbau fest und denkt eher noch an Erweiterungen.
Auf dem Lindenau Gelände gibt es sowohl ein etwa 167 Meter langes Dock als auch eine ca. 200 Meter lange Ausrüstungsbrücke. Durch die Aufteilung des Geländes an die Eigentümerfamilie Petersen und ihre Gesellschaften und Herrn Schernikau über seine Gesellschaft ergeben sich am Wasser verschiedene Fragen, wie die Wasserfläche im gemeinsamen Interesse nutzbar ist.
Das Dock ist mit der Ausrüstungsbrücke seit je her eine Einheit und wird nach der Beendigung des Tankerneubaus seit Jahrzehnten für die Reparatur und Ausrüstung von Seeschiffen genutzt. Neben den vielen Arbeitsplätzen in Friedrichsort für z.B. Dockmeister, Hafenarbeiter, Tischler, Schweißer, Büroangestellte und viele andere Mitarbeiter ist dieser Standort sehr wichtig für Zulieferer aus dem Ort, wie SZ Stahl, Gebr. Friedrich, Unterwasserkrause und viele andere Firmen. Wenn ein Schiff an der Brücke liegt oder im Dock saniert wird, dann wird immerhin ein mehrstöckiges Gebäude saniert mit allen Dingen, welche man sich vorstellen kann.
Die Ausrüstungsbrücke bietet vier kleinen bzw. großen Berufsschiffen eine an der Ausfahrt des Nord-Ostsee-Kanals einmalige Anlegemöglichkeit. Es ist politischer Wille, dass diese Möglichkeit für Seeschiffe weiterhin auf lange Sicht bestehen bleibt. Dafür wird die Brücke saniert werden. Da deren Pfeiler schon einen Betonmantel haben und auch die Fahrdecke und deren Unterkonstruktion unbeschadet ist, ist hier ein angemessenes sicheres Ergebnis absehbar.
Der Bund nutzt seit Jahren den Liegeplatz vor der Schernikau Werft an der Ausrüstungsbrücke. Die drei verbleibenden Plätze werden seit Jahren variabel von Seeschiffen und Schleppverbänden genutzt. Durch den professionellen Einstieg von EWD ist die Verwaltung und Herrichtung der Brücke gesichert.
Vor allem hat sich seit Übernahme durch EWD die Auslastung stark entwickelt und dabei wurde noch nicht einmal aktive Werbung für Brücke und Dock betrieben.
Im Sinne der Arbeitsplätze und des Standortes ist also eine lange Ausrüstungsbrücke auf lange Sicht sehr wichtig.
Beim Verkauf des Geländes war die Ausrüstungsbrücke aus diesem Grunde ein strategisch wichtiger Punkt. So wurde mit Herrn Schernikau viel über den Bau aber auch die Grenzen seiner Werft gesprochen, so Helge Petersen. Um die wirtschaftlichen Einheiten zu sichern, sollte Herr Schernikau nur entweder die alten Ausrüstungshallen neben der Helling erhalten, da hier keine Neubauten mehr gebaut werden sollen oder die Hallen in Richtung Gebr. Friedrich. Klar war aber nach Helge Petersen, dass die anderen Einheiten nur als wirtschaftliche Einheiten funktionieren und somit die SWG sich nicht ausbreiten kann, um andere Maritime Einheiten nicht zu gefährden.
Darin bestand Konsens und es wurde ein Kooperationsvertrag über die Bewerbung und Entwicklung aber auch die Finanzierung des Geländes und seiner Sanierung geschlossen. Zu diesen Verhandlungen wurde von Herrn Schernikau persönlich seine Zeichnung über Grundstück und vor allem zwei Anlegestellen für Yachten verbindlich in die Vertragsverhandlungen eingebracht. Um für alle Beteiligten alles gut zu klären, zeichnete er auch genaue Wegerechte und Leitungsrechte ein. Nichts war also dem Zufall oder der Spekulation überlassen. Nach außen konnten alle Parteien erfolgreich in die Zukunft sehen, sie wussten ja genau, was sie tun.
Hier die Zeichnung zum Kauf von Herrn Schernikau
Lindenau 3
Es war beiden Parteien als Entwickler des Geländes gemeinsam wichtig, die Maritime Wirtschaft nicht zu beeinträchtigen. So wurde auf der am Wasser liegenden Teilfläche der Schernikau Werft ein Wegerecht für alle anderen eingerichtet.
Weil die wertvolle lange Ausrüstungs- Brücke aus rechtlichen und Sicherheitsgründen nicht beeinträchtigt werden darf, müsste Herr Schernikau offenkundig verstanden haben, dass er seine Wasserfläche nur mit gewissen Einschränkungen nutzen kann. Gefahren von An- und Ablegenden Schiffen, Gefahrenguttransporte, Kranauslagen, die Wartung der Brücke und viele andere Vorschriften lassen dies nicht zu. Beim Kauf war dies offenkundig Herrn Schernikau bewusst.
Voll belegte Brücke, teilweise müssen Lieger abgelehnt werden. Das liegt daran, dass die Brücke die einzige ihrer Art an der Ausfahrt des NOK ist.
So bat er nur im Rahmen der Verkäufe und Käufe darum, dass er zumindest an seiner Spundwand zwei Yachten anlegen und diese mit Betonstegen schützen lassen könne.
Dazu reichte er dem beurkundenden Notar, der Verkäuferin und allen anderen Käufern diese Wunsch-Skizze ein. Obwohl Leitungs- und Wegerechte alle notariell geregelt wurden, bestand er hier nicht auf Regelung, sondern blieb bei seinem Wunsch.
Es bestand also gegenüber allen Investoren, Käufern und Verkäufern ein gemeinsames Verständnis, dass verstanden war, dass die Möglichkeiten stark begrenzt sind.
Nicht notariell beurkundete Wunsch-Skizze eigens durch Herrn Schernikau in der Woche vor der Kaufvertragsunterzeichnung angefertigt und allen zugestellt:
Damit die Schernikau Werft aber Yachten im Hafen liegen haben kann, wurde an anderer Stelle ein großer Hafen geplant und ein Travellift. Es wurde wie oben erklärt ein Vertrag mit MS und HP geschlossen, die Flächen, Hafen, Finanzen und andere Eckpunkte möglichst gemeinsam und in Absprache im Sinne des Geländes zu fördern. Daraus hätte sich eine ideale Ausgangsposition für die SWG ergeben können. Sie hätte über gemeinsame Projekte und Kooperationen aus ihrem Gelände heraus wachsen können. Die Möglichkeiten auch für die Mitarbeiter wären enorm gewesen. Die SWG hätte quasi nahezu grenzenlose Entwicklungsmöglichkeiten gehabt. Als Zeichen der Zusammenarbeit wurde die erste Yacht eingeladen, ohne Kosten im schon bestehenden Nachbarhafen liegen zu können und alle Türen geöffnet.
So wurde dieser Hafen von der Lindenau Coast geplant, der aktuell in der Umsetzungsplanung und vor der Beantragung ist. Nach aktuellen Zeichnungen setzt dieser nun direkt an der Kranbrücke an, das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Lübeck ist über die Planungen bereits informiert.
Der gemeinsamen Entwicklung stand also nichts im Wege und die Zukunft konnte im Sinne der Mitarbeiter und Kiels gestaltet werden. Ein erfolgreiches Dream Team aus Petersen und Schernikau, welches für alle nur Erfolge im Sinne der Mitarbeiter und Maritimen Wirtschaft erarbeiten konnte.
Nach Unklarheiten ist nun der Weg aus Sicht des Maritim Park noch klarer als vor dem Erwerb.
Ohne Wissen der übrigen Entwickler, Eigentümer und Investoren wurde beim WSA „heimlich“ ein Hafen mit den unten von Herrn Schernikau eingezeichneten Ausmaßen beantragt. Bei 8.800m2 ein achtmal größerer Hafen als zum Kauf des Grundstückes allen Beteiligten als Wunsch vorgestellt.
Ein Blick in Richtung Westen zeigt, es ist die komplette Länge des Rathje Werfthafens mit 110 Metern. Es ist also offenkundig, dass diese Ausmaße nicht zum Betrieb der Werft notwendig sind.
Vor allem basiert die Hafenplanung nicht wie die Nutzung der Ausrüstungspier auf jahrzehntelanger faktischer Nutzung, sondern nur auf einer Spekulation. Dass 15 oder 20 17-18 Meter Yachten am Ende nicht in diesem Hafen liegen, erscheint offenkundig. Denn es gibt in dieser Größenordnung in Kiel keinen Markt. Und vor allem ist von Werften wie Swan, Bavaria, Baltic und vielen mehr bekannt, dass diese keinen riesigen Yachthafen haben um zu überleben.
Viel schlimmer war aber nach Gefühl von Helge Petersen das deutliche Zeichen an alle Nachbarn, dass hier nur nach Regeln der SWG auf dem angrenzenden Gelände gehandelt werden soll. Denn Konsequenz dieses heimlichen Antrages ist:
· Die Ausrüstungsbrücke wäre stark beeinträchtigt, Abstandsregelungen würden den Betrieb stark einschränken.
· Ein Dauerliegeplatz des Bundes entfällt
· Die 8.000m2 große Helling kann nicht mehr genutzt werden
· Die Westkranbrücke ist aus Wassersicht nicht mehr nutzbar. Die Brücke wäre in Richtung Osten zu 100% blockiert
Alle diese Konsequenzen wären für die Nachbarn sehr schlimm.
Sicher ist, dass mit den Ambitionen ein Verkauf an die SWG nicht stattgefunden hätte.
Denn Helge Petersen hatte andere Investoren für das Gelände. In den gemeinsamen Kooperationsvertrag wurde sogar aufgenommen, dass den anderen Investoren abgesagt werde und Herr Schernikau für diese einstehe.
Dieser Kooperationsvertrag wurde zwischenzeitlich von Herrn Schernikau aufgekündigt.
Um die Macht faktisch zu unterstreichen, liegt seit nun über einem Jahr als eine Art Sperre ein Schiff vor der Helling, die dadurch schon mehrfach nicht durch einen Bergungsponton angelaufen werden konnte.
Aufforderungen, die Störung der Nachbarn zu unterlassen, werden nicht beantwortet, das Schiff bleibt weiter dort liegen.
Und FunFact des Ganzen ist, dass die Anwälte der SWG nun Millionen hohe Vertragsstrafen dafür verlangen, dass die Nachbarn den großen Hafen nicht möchten und so auch gegenüber dem WSA argumentieren.
Denn dadurch sei die SWG wirtschaftlich stark eingeschränkt. Stellt sich die Frage, wie das sein kann, wenn Herr Schernikau beim Kauf selber nur von zwei Yachtplätzen ausging.
Diese Geschichte endete gut, indem der Hafen so nicht wie zu Beginn beantragt genehmigt wurde und es ist ein gutes Zeichen, dass man mit Geld gegen alle anderen nicht alles nach Belieben durchsetzen kann.
Eine Schlichtung beim WSA scheiterte und es wurde weiter ein ähnlich großer Hafen eingereicht, als Schlichtungsvorschlag.
Planung Werfthafen Schernikau 20.03.
Die aktuelle Argumentation lautet, dass die aktuellen Pächter doch gar nicht so viel Platz benötigen. Nach Helge Petersen kommt es auf die aktuellen Pächter nicht an. Seit über 50 Jahren wird die Brücke genutzt und das wird sich auch in den nächsten 50 Jahren nicht ändern. Von einem bestimmten Pächter ist das nicht abhängig und somit soll sich dieser auf den Bestand verlassen können und wird nicht in Diskussionen und Verhandlungen einbezogen. So auch das WSA, welches darauf aufmerksam machte, dass der Pächter keine Anträge stellt, also nicht Teil des Verfahrens ist.
Am Ende geht es um eine Verhältnismäßigkeitsentscheidung des Bundes, so Helge Petersen, die und die Verpflichtung zur Zustimmung an anderer Stelle wird ruhig und ohne Stress für alle Beteiligten durch die Instanzen in etwa 6-8 Jahren kommen.
Wichtig ist, dass jeder in seinen vertraglich gegebenen Grenzen wirkt. Da kann sich jeder „austoben“ und das Beste für sich und seine Mitarbeiter und die Region erwirken, Grenzen dürfen aber nicht überschritten werden.
Bestandsschutz, Vertrauensschutz, Zustimmungspflichten nach CIC und viele andere Dinge werden zum Schutze der Maritimen Wirtschaft helfen.
Was ist nun die Konsequenz:
Alles auf dem Gelände läuft nach Plan. Sanierungen und Vermietungen verlaufen schneller als gedacht. Um die Dinge nicht aus dem Ruder laufen zu lassen, wird das SWG Gelände nun nach außen hin für jedermann sichtbar von den umliegenden Flächen separiert, indem Wege markiert und Abgrenzungen gezogen werden.
Zum Glück schadet das Vorgehen niemanden auf den übrigen Geländen. Final ist es aber im Rahmen der fruchtbaren gemeinsamen Entwicklung für die SWG nachteilhaft, diese wird auf dem Gelände keine Zustimmung mehr finden können.
Wenn die Macher und Entscheider sich auf ihre ursprünglichen Vertragsverhandlungen besinnen, wird es aber immer positive zukunftsweisende Gespräche geben. Ein Abweichen wird es nicht geben. Denn alle auf dem Gelände müssen sich verlassen können, das können sie.
Warum der Beitrag?
Normalerweise gilt es, solche Ärgernisse intern zu halten. Hier aber werden einfach zu viele Behauptungen seitens Beteiligter aufgestellt. Somit wird hier rein anhand der Dokumentenlage neutral das Geschehen abgebildet.
Die SWG wird wohl über die Gesellschaft Pure Yachts ihre Gebäude sanieren und hoffentlich wunderschöne Yachten bauen, mit den neuen Gebäuden und Yachten wird sie das Gelände aufwerten und ihren wertvollen Beitrag leisten. Wichtig ist eben nur, dass dies innerhalb ihrer Grenzen und nicht zu Lasten der Wirtschaft geschieht.
Wir wünschen also alles Gute und einen wirtschaftlichen Erfolg – nur eben nach den Regeln des Gesetzes und ohne gesetzeswidrige Vorteile auf Kosten der Nachbarn. Mag die SWG sich schwer und aufrichtig Vertrauen wieder aufbauen. Für den Gesamterfolg ist es aber nicht wichtig.
Das übrige Gelände und die Menschen dort profitieren immer durch die Sanierung des SWG Areals und einen Hafen, gleich welcher Größe.
Ein Beitrag aus dem
Lindenau Gewerbe-Park in Kiel
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